Raesfeld klagt gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011
Am 6. Juli 2011 jährt sich der Tag der Schuldenfreiheit in der Gemeinde Raesfeld zum 19. Mal. Am 6. Juli 1993 tilgte die Gemeindekasse den letzten noch bestehenden Kredit und Raesfeld wurde damit die erste schuldenfreie Kommune in NRW. Schuldenfrei ist Raesfeld seitdem geblieben. Doch mit dem Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW 2011 (GFG) zogen Ende des letzten Jahres dunkle Wolken über der 11.000-Einwohner-Gemeinde auf.
Raesfelds Bürgermeister Andreas Grotendorst,
Kämmerer Hans-Jürgen Gerten, Erster Beigeordneter Martin Tesing
Foto: RGN
Nach dem mittlerweile verabschiedeten GFG 2011 bekommt Raesfeld bei einem Gesamthaushaltsvolumen von rd. 16 Millionen Euro strukturbedingt über eine halbe Million Euro weniger vom Land als im Vorjahr. „Raesfeld ist die einzige Kommune in NRW, die so lange schuldenfrei ist. Das schaffen wir nur durch konsequentes Sparen und umsichtiges Haushalten. Wenn mit der Reform des GFG 2011 selbst in einer Gemeinde wie Raesfeld kein Haushaltsausgleich möglich ist, stimmt etwas am System nicht mehr“, sagt Bürgermeister Andreas Grotendorst. Der Gemeinderat hatte daher in seiner Sitzung am 11.4.2011 mit großer Mehrheit beschlossen, sowohl gegen den Bescheid des Landes zu klagen als auch eine Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof NRW gegen das GFG 2011 zu erheben.
An diesen Klagen beteiligen sich weitere 14 Kommunen aus dem Kreis Borken, die ebenfalls bei den Schlüsselzuweisungen des Landes eine Benachteiligung der ländlichen Kommunen sehen. Die Klagebegründung für die Kommunalerfassungsbeschwerde wird in den nächsten Monaten von Prof. Dr. Joachim Suerbaum von der Universität Würzburg erarbeitet.
Symbolhaft ist es, dass gerade heute am Tag der Schuldenfreiheit die Klage gegen den Bescheid über die Schlüsselzuweisungen beim Verwaltungsgericht Münster eingelegt wird.