Schöffe – ein Ehrenamt mit Verantwortung

Wer einmal bei einer Gerichtsverhandlung mit am Richtertisch sitzen will, hat jetzt Gelegenheit dazu. Die Gemeinde Raesfeld sucht verantwortungsbewusste Bürgerinnen und Bürger für das Schöffenamt.

Das Schöffenamt ist ein besonderes Ehrenamt. Sie entscheiden als unabhängige Richter auf Augenhöhe mit Berufsrichtern in Strafsachen. Die Stimme der Schöffen hat nämlich das gleiche Gewicht bei der Beurteilung der Schuld und der Festlegung des Strafmaßes wie die Stimme der hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen in schwarzen Roben.
Schöffen bringen als Vertreter der Öffentlichkeit ihr eigenes Urteilsvermögen in die geheime Beratung des Richterkollegiums ein und sorgen so für eine bürgernahe Justiz.
Die nächste Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffengerichte und die Strafkammern des Landgerichts Münster beginnt am 01.01.2014. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Für die Übernahme des Schöffenamtes müssen interessierte Bürgerinnen und Bürger , bestimmte Voraussetzungen mitbringen, z.B. müssen sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache beherrschen; zwischen 25 und 69 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben (weitere Voraussetzungen bzw. Ausschlussgründe finden sich unter www.raesfeld.de). Aus allen Personen, die sich bewerben erstellt die Gemeinde Raesfeld eine Vorschlagsliste. Aus dieser Liste wählt dann
der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes die Schöffen.

Für das Jugendschöffengericht Borken und die Jugendstrafkammer des Landgerichts Münster werden ebenfalls interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht. Hier wird die Vorschlagsliste nicht von der Gemeinde sondern vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Borken aufgestellt. Allerdings schlägt die Gemeinde auch für diese Liste geeignete Bewerber und Bewerberinnen vor.
Als Jugendschöffinnen bzw. Jugendschöffen sollen allerdings nur erzieherisch befähigte und in der Jugenderziehung erfahrene Personen vorgeschlagen werden.

Wer sich für die Aufgabe als Schöffe oder Jugendschöffe interessiert, kann sich per Formular bewerben. Das Formular gibt es auf der Homepage der Gemeinde zum Herunterladen. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Bewerbungen nimmt die Gemeinde bis zum 15. März 2013 entgegen.
Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Raesfeld für alle Fragen zur Bewerbung ist Rita Flück. Tel:02865 955-110